Die SLK ist ein hervorragendes Beispiel für die Selbstregulierung der Werbebranche

Sowohl Konsumentinnen und Konsumenten als auch die Wirtschaft sind gleichermassen daran interessiert, dass die Regeln der lauteren kommerziellen Kommunikation eingehalten werden. Nicolas Adolph von der APG|SGA ist in der Schweizerischen Lauterkeitskommission (SLK) stellvertretend Experte für die Aussenwerbebranche. Im folgenden Interview berichtet er über seine Tätigkeit.

Herr Adolph, welche Rolle spielt die Aussenwerbung in der Lauterkeitskommission?

Nicolas Adolph: Die APG|SGA und der AWS, Aussenwerbung Schweiz unterstützen die SLK seit vielen Jahren finanziell aber vor allem auch fachlich. Beat Holenstein vertritt im Stiftungsrat die Interessen der Aussenwerbung, ich bin Experte für alle Fragen der Aussenwerbung. Je nach Fall kann ich mich aber zu aktuellen Themen äussern, die in den Sitzungen besprochen werden. Denn die SLK bringt in drei Kammern paritätisch Vertretende aus Verbrauch, Mediendienstleistung und Werbung zusammen. Sowohl im Expertenplenum sowie in den Kammern handelt es sich um unentgeltliche Engagements mit hoher Fachkompetenz.

Welche Themen sind gerade aktuell?

Nimmt man den letzten Tätigkeitsbericht der SLK, zeigt sich: Die mit Abstand meisten Beschwerden gingen zu «aggressiven Verkaufsmethoden» ein (32,6%). Häufig geht es auch um «sexuell diskriminierende kommerzielle Kommunikation» (16,8%) oder um die «Irreführung von Angaben» (13,7%).

Hat jede Person das Recht, bei der Kommission eine Beschwerde über Werbung einzureichen, die sie für unangebracht hält?

Im Prinzip ja! Aus der Beschwerde muss allerdings klar hervorgehen, welche Verstösse im Zusammenhang mit dem beanstandeten Werbemittel vorgeworfen werden – beziehungsweise was genau am Werbemittel als unlauter erachtet wird. Seit 2020 die elektronische Beschwerdeeinreichung über die Website der SLK eingeführt wurde, hat sich die Zahl der Beschwerden gesteigert. 2021 ging mit über hundert Verfahren als Rekordjahr in die Bücher ein. Davon wurden jedoch nur 45 Prozent gutgeheissen.

Wie funktioniert das Beschwerdeverfahren?

Das SLK tritt mehrmals im Jahr – also ungefähr alle zwei Monate – zusammen, um über die eingegangenen Beschwerden zu entscheiden. Dies erfolgt nach einem Verfahren, das einfacher, schneller, effizienter und kostengünstiger ist als Gerichtsverfahren. Die Arbeit ist jedoch mit der eines Gerichtes vergleichbar. Die Entscheidungen des SLK haben indes den Vorteil, dass sie von den beteiligten Parteien gut akzeptiert werden, was zu einer geringen Zahl von Einsprüchen führt. Die Kommission erlässt jedoch keine Urteile, sondern lediglich Empfehlungen.

Welche Ziele werden verfolgt?

Ziel ist, dass Werbetreibende und Medienanbieter die Inputs der SLK freiwillig umsetzen und so das Risiko eines Rechtsstreits vermeiden – ein hervorragendes Beispiel für die Selbstregulierung der Werbebranche und der Industrie.

Herr Adolph, besten Dank für Ihre Antworten.