Die APG|SGA setzt sich für Lauterkeit in der Werbung ein.
Wir unterstützen die Schweizerische Lauterkeitskommission (SLK), die seit über 35 Jahren als Stiftung organisiert ist. Ihre Aufgabe ist die Selbstkontrolle der fairen kommerziellen Werbung in der ganzen Schweiz. Sie ist unabhängig und paritätisch gleichmässig zusammengesetzt aus Vertretungen der Werbung, Konsumentenorganisationen und Medien. Diese prüfen zusammen mit Fachleuten die von Konsumierenden eingereichten Beschwerden. Dies vor allem deshalb, weil sich die Werbung in erster Linie an Konsumierende richtet. Sie sind es denn auch in erster Linie, die sich von unlauterer Werbung betroffen fühlen und die Möglichkeit nutzen, Beschwerde bei der SLK zu erheben.
Die Arbeit der 1966 von der Schweizer Werbung ins Leben gerufenen SLK ist mit der eines Gerichtes vergleichbar. Grundlage für die Tätigkeit der SLK sind ihre Branchengrundsätze, in Verbindung mit nationalen und internationalen Gesetzen des privaten und öffentlichen Rechtes für die Werbepraxis. Richtlinien gibt es zum Beispiel zu irreführender, täuschender oder vergleichender Werbung oder zu aggressiven Verkaufsmethoden.
Wenn die Lauterkeitskommission einen Fall diskutiert, sind Gesamteindruck und Grundaussage für Konsumierende massgebend. «Für den Entschied ist unter anderem relevant, ob die SLK-Grundsätze* eingehalten werden und diese sind sehr umfangreich gefasst», erläutert Nicolas Adolph von APG|SGA, der stellvertretend für die Aussenwerbebranche in der SLK Experte ist.
Im folgenden Interview berichtet er über seine Tätigkeit als Experte:
*Mehr Hintergrundinformationen zu den SLK-Grundsätzen.