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Schiedsgericht weist Schadenersatzklage von APG|SGA und ihrer serbischen Tochtergesellschaft Alma Quattro gegen Serbien ab

15. April 2026

[Ad hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR] Die APG|SGA gibt heute einen Schiedsspruch unter den Regeln des Internationalen Zentrums zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (International Centre for Settlement of Investment Disputes, ICSID) bekannt, der sich auf einen 25-Jahres-Vertrag mit der serbischen Hauptstadt Belgrad aus 2017 bezieht und aufgrund des Abkommens zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Serbien über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen ergangen ist.

Die APG|SGA Tochtergesellschaft Alma Quattro steht mit der Stadt Belgrad seit 1995 in einer Partnerschaft. Der entsprechende Vertrag wurde im Jahr 2017 um weitere 25 Jahre verlängert und Alma Quattro die exklusive Nutzung sämtlicher öffentlichen Aussenwerbeflächen im Stadtgebiet zugesagt. Nur zwei Jahre später vergab die Stadt dennoch eine vergleichbare Konzession für digitale Aussenwerbeflächen an eine serbische Konkurrenzfirma. Alle juristischen Massnahmen vor Ort blieben ohne Erfolg.

Zur Wahrung ihrer Ansprüche leiteten die APG|SGA und Alma Quattro im Jahr 2021 ein ICSID-Schiedsgerichtsverfahren unter dem erwähnten Investitionsschutzabkommen ein, welches nun mit dem Entscheid des Schiedsgerichts vom 13. April 2026 abgeschlossen wurde. Das Schiedsgericht hat in seinem endgültigen Schiedsspruch die Klage von der APG|SGA und Alma Quattro abgewiesen und sie zu einem Prozesskostenersatz von USD 3'491'211.87 (ca. CHF 2.724 Mio.) an Serbien verpflichtet.

Der Vertrag aus 2017 bleibt indes in Geltung und Alma Quattro setzt ihren erfolgreichen Betrieb in Serbien fort.

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