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Ausserordentliche Generalversammlung stimmt Opting-up-Bestimmung zu

Gennaio 23, 2026

[Ad hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR] Die ausserordentliche Generalversammlung der APG|SGA AG vom 23. Januar 2026 hat den Aktionärsantrag der NZZ auf Einführung einer selektiven Opting-up-Bestimmung in die Statuten der Gesellschaft angenommen. Damit wird eine Voraussetzung für die von der NZZ angestrebte Erhöhung ihrer Beteiligung von bisher 25% auf neu 45% durch die beiden Aktienkäufe von JCDecaux SE und Pargesa Asset Management S.A. erfüllt.

An der heutigen ausserordentlichen Generalversammlung der APG|SGA AG stimmten die Aktionäre der von der NZZ beantragten Einführung einer selektiven Opting-up-Bestimmung in die Statuten mit 2’079’950 Ja-Stimmen gegen 319'613 Nein-Stimmen bei 4'939 Enthaltungen und unter Erfüllung des übernahmerechtlichen Erfordernisses der Zustimmung durch die sog. "Mehrheit der Minderheit" zu. Die Zustimmung der "Mehrheit der Minderheit", d.h. die Mehrheit der Stimmen der an der Generalversammlung anwesenden oder vertretenen Minderheits­aktionäre (gemäss den Vorgaben der Verfügung der Übernahmekommission vom 11. Dezember 2025) wurde mit 420’013 Ja-Stimmen gegen 319’613 Nein-Stimmen bei 4’939 Enthaltungen erreicht. Mit diesem zustimmenden Entscheid folgten die Aktionäre auch der positiven Beurteilung des Verwaltungsrates, dessen unabhängige Mitglieder in einer Stellungnahme zuhanden der Aktionäre die Annahme des Antrags der NZZ empfohlen hatten. Die Gültigkeit der Opting-up-Bestimmung war zuvor mit Verfügung vom 11. Dezember 2025 von der Übernahmekommission unter gewissen in der Verfügung genannten Voraussetzungen bestätigt worden.

Die ausserordentliche Generalversammlung war einberufen worden, nachdem die NZZ am 11. Dezember 2025 ein entsprechendes Begehren mit dem Antrag auf die Einführung der Opting-up-Bestimmung gestellt hatte. Die Einführung einer solchen Opting-up-Bestimmung ist eine Bedingung für den Vollzug der beiden Aktienkäufe der NZZ von JCDecaux SE und Pargesa Asset Management S.A., mit welchen die NZZ ihre Beteiligung an der APG|SGA AG von 25% auf 45% zu erhöhen beabsichtigt. Mit dem zustimmenden Entscheid der Aktionäre werden die Statuten der Gesellschaft nun um eine Bestimmung ergänzt, wonach die NZZ von der Pflicht zur Unterbreitung eines Übernahmeangebots an alle Aktionäre beim Überschreiten des gesetzlichen Grenzwerts von 331/3% der Stimmrechte der Gesellschaft befreit ist, solange sie nicht den höheren Schwellenwert von 49% der Stimmrechte überschreitet. Diese Befreiung kommt aber nur zur Anwendung, wenn die NZZ den Grenzwert von 331/3% der Stimmrechte durch den Vollzug der Aktienkäufe von JCDecaux SE und Pargesa Asset Management S.A. überschreitet. Vorbehaltlich der kartellrechtlichen Freigaben erwartet die NZZ den Vollzug der Transaktionen im zweiten Quartal 2026. Für nähere Informationen zu den Hintergründen der Transaktionen, den Auswirkungen der Opting-up-Bestimmung, den Absichten der involvierten Parteien und den Gründen für die Position des Verwaltungsrates wird auf die Ausführungen in den Beilagen zur Einladung vom 22. Dezember 2025 zu der ausserordentlichen Generalversammlung verwiesen.

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Nadja Mühlemann
Responsabile PR / Ufficio stampa